Projekt Urheberrecht

Briefe an GEMA, Google, DRMV, BMBF und Piraten

Während drei Tagen im Laufe der Projektwoche 2012 haben sich Schülerinnen und Schüler mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt. Was ist erlaubt, was ist verboten? Was macht die GEMA? Worüber streitet sie sich mit Youtube und warum gibt es keine Einigung? Was sind „Creative Commons“ oder die „Kulturflatrate“ und welche neue Möglichkeiten bieten sie? Welche Regelungen gelten für die Schule und was bedeutet das für den Unterricht?

Als Ergebnis ihrer Projektarbeit haben die Schüler Briefe an verschiedene Institutionen verfasst. Diese Briefe sollen hier nun auch öffentlich zugänglich gemacht werden.

 (Zlg)

Briefe gingen an:

Interessante Infos und Materialien zum Thema gibt’s HIER.

Brief an die Piratenpartei

(per E-Mail an die Bergedorfer Piratenpartei)

Sehr geehrte Piraten,
wir haben uns mit dem Thema „Urheberrecht im Internet“ im Zuge einer Projektwoche unserer Schule, dem Gymnasium Allermöhe, beschäftigt. Infolgedessen haben wir auch mit Ihren Ideen zum Thema Urheberrecht zu tun gehabt und haben nun einige Fragen an Sie.

Wir würden gern wissen, wie Sie dazu stehen, dass viele Künstler das Urheberrecht in seiner jetzigen Form als Errungenschaft ansehen und auch gegen eine kostenlose Nutzung ihrer Werke sind.
(Zum Beispiel: http://wir-sind-die-buerger.de/; http://www.wir-sind-die-urheber.de/ )

Wir finden Ihre Ansätze zur Kulturflatrate sehr interessant, jedoch wird in Ihrem Piratenwiki nicht deutlich, wie Sie zur Einführung stehen und wie die Bezahlung der Künstler konkret ablaufen soll. Deswegen sind wir an Ihrer Meinung als die lokalen Vertreter der Piraten zu diesem Thema interessiert.

Für viele Musiker spielt auch die Zukunft der GEMA eine große Rolle, wodurch die Frage aufkommt, wie Sie die GEMA in Ihre Reformen einbinden wollen bzw. ob sie überhaupt einen Grund dafür sehen, dass die GEMA oder ähnliche Institutionen auch in der Zukunft eine Rolle spielen werden.

Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Wiebke W., Philipp C. und Laila B.

P.S: Die Antwort kam schon am nächsten Tag – die Piraten haben die Schülerinnen und Schüler zu einem Gespräch eingeladen (und dies hat kuze Zeit später auch stattgefunden).

Brief an das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Gymnasium Allermöhe
Walter-Rothenburg-Weg 41
21035 Hamburg
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Prof. Dr. Annette Schavan
Dienstsitz Berlin
Hannoversche Straße 28-30
10115 Berlin
13. September 2012

Sehr geehrte Frau Schavan,

wir sind Hannah D. und Lea S. und besuchen die elfte Klasse des Gymnasiums Allermöhe in Hamburg. Im Rahmen unserer Projektwoche zum Thema „ACTA, GEMA, Copyright“ haben wir uns mit dem Urheberrecht und dessen Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen beschäftigt. Im Folgenden möchten wir unseren Standpunkt zu diesem Thema darstellen.

Hauptsächlich beschäftigten wir uns mit den folgenden Aspekten:
• Regelung bei Schulfunksendungen
• Regelung bei der Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien
• Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien

Laut §47 UrhG ist es zulässig, als solche gekennzeichnete Schulfunksendungen zum Beispiel auf Videokassetten oder DVD aufzunehmen. Dieses Recht steht den Schulen, Einrichtungen der Lehrerfortbildung und Lehrerbildung sowie staatlichen Bildstellen oder vergleichbaren Einrichtungen zu. Wir finden es verwunderlich, dass die Aufzeichnungen nach einem Jahr gelöscht werden müssen, da auch viele ältere Schulfunksendungen sehr lehrreich sein können und den Schülern einen guten Einblick ins Thema ermöglichen.

Es dürfen nur kleine Teile eines Werkes und Werke geringen Umfangs veröffentlicht werden, dabei gilt laut § 52a UrhG, dass:
• Maximal 12 % eines Werkes als kleiner Teil gelten. Bei Filmen dürfen nicht mehr als 5 Minuten genutzt werden.
• Bei Druckwerken gelten 25 % als Teil. Es dürfen jedoch nicht mehr als 100 Seiten genutzt werden.
• Sofern ein Druckwerk nicht mehr als 25 Seiten bzw. eine Musikedition nicht mehr als sechs Seiten umfasst, spricht man von einem Werk geringen Umfangs. Darunter fallen auch Filme und Musikstücke von weniger als 5 Minuten Länge sowie Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Es wird empfohlen, über die Landes- oder Kreisbildstellen, Medienpädagogische Zentren oder ähnliche Einrichtungen Filme mit den entsprechenden Nutzungsrechten zu erwerben und dann an die Schulen zu entleihen.
Allerdings ist dieses Verfahren zeitaufwändig und es ist für die Lehrer nicht möglich den Unterricht kurzfristig zu planen, da das Material erst beschafft werden muss. Wenn die Lehrer einen Film aus ihren Privatbeständen zeigen wollen ist dies nur möglich, wenn sie einen Ausschnitt von höchstens fünf Minuten zeigen, um nicht gegen das Recht zu verstoßen. Dadurch ist kein umfassender Einblick in das Thema gewährleistet.

Die Kopie von Daten ist ein weiterer Streitpunkt im Urheberrecht:
Es ist zulässig Kopien von elektronischen Datenbanken für den Unterrichtszweck zu erstellen (§ 53 Abs. 5 UrhG). Erlaubt ist es kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs oder einzelne Artikel aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung des Unterrichts sowie für staatliche Prüfungen zu vervielfältigen. Es dürfen jedoch keine Vorratskopien erstellt werden. Lehrer dürfen nicht aus Schulbüchern und Arbeitshilfen (für Lehrer), Kopien für Schüler erstellen (§ 53 UrhG).
Folglich müssten nach diesem Recht, den Schülern sämtliche Werke als individuelles Originalexemplar zur Verfügung stehen, um mit vielfältigen Texten und Bildmaterialien arbeiten zu können. Das wäre jedoch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, den Schule oder Schüler kaum tragen können.

Wir als Schüler sind an einem möglichst abwechslungsreichen und informativen Unterricht interessiert, indem verschiedenartige Unterrichtsmaterialien (längere Filme, umfassende Texte aus verschiedenen Werken, etc.) für einen vielfältigen Lernprozess sorgen.
Deshalb möchten wir Sie dazu aufrufen, sich mit den oben genannten Problematiken auseinanderzusetzen und bestenfalls über mögliche Änderungen in der Gesetzgebung nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannah D. und Lea S.

Brief an Google (Konflikt Youtube mit der GEMA)

Gymnasium Allermöhe
Walter-Rothenburg-Weg 41
21035 Hamburg

Google Hamburg
Google Germany GmbH
ABC-Strasse 19
20354 Hamburg

Hamburg, den 13.09.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

als fast tägliche Nutzer von Youtube ist uns häufiger eine Sperrung von Musikvideos aufgefallen. Die Seite verweist dann darauf, dass die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Die offizielle Seite der GEMA stellte dies anders dar: „Dass YouTube bei gesperrten Videos einblendet, die GEMA hätte die Rechte nicht eingeräumt, stimmt so nicht: Fakt ist, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat.“

Nach ausführlicher Recherche stießen wir auf den Kern des Problems: Dass sich Youtube und die GEMA nicht auf ein Zahlungsmodell einigen können, was das an vor Musikvideos geschalteter Werbung verdiente Geld von Youtube an die GEMA angeht. Die Vorstellungen beider Parteien diesbezüglich gehen weit auseinander.

Während Youtube darauf besteht, dass das von ihnen vorgeschlagene Modell in 24 Ländern bereits mit den lokalen Verwertungsgesellschaften ausgehandelt wurde und funktioniert, möchte die GEMA Zahlungen in so geringem Ausmaß nicht akzeptieren.

Wir können die Position der GEMA sehr gut nachvollziehen, da für sie das Interesse der Künstler im Vordergrund steht. Allerdings ist uns klar, dass selbst die Regelvergütung, die die günstigere Variante darstellt, sich mit jedem Video summiert und so dem Konzern viel Geld abverlangen würde.

Wir haben uns das Zahlungsmodell aus Großbritannien angesehen, und sind nicht gänzlich überzeugt. Der Künstler, der die Einnahmen überhaupt erst ermöglicht, indem er sein Material zur Verfügung stellt, erhält pro 1 Mio. Streams nur 119€. Angesichts eines Umsatzes von rund 5.000€ auf Seiten Youtubes in diesem Beispiel erscheint uns dies unangemessen.

Wir plädieren dafür, dass Youtube mit dem Angebot etwas in die Höhe geht, um der GEMA entgegen zu kommen, ohne für das Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko zu schaffen.

Wir haben diesen Brief im Rahmen eines Schulprojektes der 11. Klasse verfasst und werden ihn mit Ihrer Antwort auf unserer Homepage veröffentlichen. Über eine Antwort würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Sina H., Laura H., Sophie B.

 

 

Brief an den Deutschen Pop- und Rockmusiker-Verband

Gymnasium Allermöhe
Walter-Rothenburg-Weg 41
21035 Hamburg
Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.
Kolbergerstr. 30
21339 Lüneburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns mit dem Thema des Urheberrechts und Creative Commons beschäftigt und wir würden eine Verbesserung der aktuellen Situation befürworten. Tatsache ist, dass viele Konsumenten Musik aus dem Internet herunterladen, obwohl die bestehende Gesetzeslage dies verbietet. Wir als Jugendliche sind der Auffassung, dass drohende Strafen auf das allgemeine Nutzerverhalten nur wenig Auswirkungen zeigen.

Grundsätzlich ist der Wille vorhanden, Musik auf legalem Weg zu erwerben und den Künstlern ihren Verdienst zuzugestehen. Bei dem Wunsch der Jugendlichen viel Musik zu hören geraten diese häufig aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten an den Rand der Legalität. Creative Commons bietet ihnen die Möglichkeit viel unbekannte Musik und Musiker kennen zu lernen. Mit den ihnen verfügbaren Mitteln können sie weiterhin Künstler unterstützen, deren Musik ihnen gefällt, indem sie ihre Alben kaufen.

Unserer Meinung nach ist es am besten, wenn die Künstler ihre Werke sowohl kommerziell vermarkten als auch kostenlos mit Creative Commons veröffentlichen. Deswegen würden wir es begrüßen wenn ihr Musikverband Creative Commons unterstützen würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Schüler des Gymnasiums Allermöhe

 

Brief an die GEMA (wegen Tariferhöhung für Clubs)

Generaldirektion GEMA
Bayreutherstraße 37
10787 Berlin

Gymnasium Allermöhe
Walter-Rothenburg-Weg 41
21035 Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines Schulprojektes haben wir einige Recherchen zum Thema Urheberrecht angestellt, wobei unser Themenbereich die Gebühren für Clubs, Discotheken, Konzertveranstaltern, etc war.

Dabei ist uns aufgefallen, dass erhebliche Tariferhöhungen für Clubs und Discotheken ab dem 01.04.2013 zu erwarten sind. Derzeit hat eine Diskothek in München, die eine Fläche von 200 m2 besitzt, Eintrittsgeld in Höhe von bis zu 10 € einnimmt, an vier Tagen die Woche geöffnet hat und sowohl vervielfältigte Tonträger, Originaltonträger und Hintergrundmusik von vervielfältigten Tonträgern und Originaltonträgern abspielt, jährlich ca. 45.438,60€ an Gebühren zu bezahlen. Ab dem 01.04.2013 jedoch wird sie eine Gebühr von 295.350.90€ aufbringen müssen.

Uns ist zwar ebenso bewusst, dass für eine Live-Musik-Veranstaltung derzeit sehr viel mehr Geld gezahlt werden muss als bei einer Diskothek und dass ein Vereinheitlichungstarif für jegliche Art der Veranstaltung unabhängig davon, in welchem Zusammenhang die Musikwiedergabe stattfindet, nur sinnvoll wäre. Doch diese radikale Erhöhung der Gebühren von teilweise 650% und mehr würde starke Schwierigkeiten für die Diskotheken verursachen, weil eine abrupte Umstellung auf diese Gebührenerhöhungen nicht möglich ist, ohne dass die Preise für beispielsweise Getränke und Eintrittsgeld zu stark erhöht werden müssten und sogar Unternehmen in ihrem Bestand gefährdet werden könnten.

Unser Vorschlag wäre es, das Konzept insofern zu überdenken, dass man statt die Tarife in einem Schritt radikal zu erhöhen, eine schrittweise Erhöhung der Gebühren für Diskotheken und Clubs vornimmt. Das bedeutet, dass beispielsweise ein gewisser Prozentsatz festgelegt wird, um den die Gebühr halbjährlich erhöht wird, sodass sich die Veranstalter schrittweise an die Erhöhung der Gebühren gewöhnen kann.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich unseren Vorschlag zu Herzen nehmen und eine Antwort an uns verfassen würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Allermöhe

 

Urhebrrecht kontrovers – Materialien zum Thema

Das Urheberrecht befindet sich seit einigen Jahren im Wandel. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Entwicklung von den verschiedenen Interessengruppen meist gegensätzlich beurteilt wird.

Die folgenden Links können als Anstoß für eine Diskussion dienen:

Der „elektrische Reporter“
Ein Video/Podcastangebot des ZDF

Infos zum Urheberrecht
Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung

Infos zum Film „Good Copy – Bad Copy“
Samplen, Tauschen, Brennen…?

„Good Copy – Bad Copy“ – der Film
mit deutschen Untertiteln

Kritische Artikel zum Urheberrecht von jetzt.de (SZ)
Vor allem weiter unten auf der Seite sind interessante Artikel zu finden!

Serie „Künstler und Urheberrecht“
Zeitungsartikel aus der „Zeit“

Und plötzlich sind wir kriminell
Ein Interview mit dem Jurist und Netzaktivist Till Kreutzer

Die Legitimationskrise des Urheberrechts
Das Urheberrecht – nur noch ein Mittel zum Bestrafen…?

Fragen an die GEMA
Ein Youtube-Interview

„Abschalten, Digger“(Der Spiegel)
Jan Delay und ein Abgeordneten der Piratenpartei und die Frage, ob Musik im Internet kostenlos zur Verfügung stehen sollte

Die GEMA

Urheberrecht und Schule
Informationen der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Baden-Würtemberg

ACTA – in Deutschland nichts Neues?
Ist die ACTA-Hyterie berechtigt?

Wenn ACTA plötzlich CETA heißt
Kommt ACTA durch die Hintertür?

Herzlich willkommen auf unseren Seiten!