Winterkonzert 2021 Ausgebucht!

Herzliche Einladung zum Winterkonzert!

Die Musikerinnen und Musiker aus der Big-Band, den Bands, der Musikklasse 6a und der Chöre freuen sich sehr darauf, Ihnen die Ergebnisse ihrer erfolgreichen Arbeit präsentieren zu können!

Der Eintritt für Erwachsene kostet 2€
und für Schülerinnen und Schüler 1€.

Die Gesundheit aller Beteiligten liegt uns sehr am Herzen. Bitte beachten Sie daher die Hinweise zur 2G-Regelung und zur notwendigen Online-Anmeldung. Vielen Dank!

Mit herzlichen Grüßen,
die Fachschaft Musik


WICHTIG: Das Konzert findet unter 2G-Bedingungen statt!
Schülerinnen und Schüler dürfen das Konzert ohne Nachweis besuchen, wenn ihr Schnelltest am Konzerttag negativ war oder sie geimpft oder genesen sind.

Alle anderen Besucher müssen GEIMPFT oder GENESEN sein (2G-Regel). Nachweis und Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) werden am Einlass kontrolliert.
Ohne gültigen Nachweis KEIN EINLASS!
(Hinweise zu den Nachweisen HIER)

Es gilt Maskenpflicht!


Wenn Sie das Winterkonzert besuchen möchten, ist eine vorherige Online-Anmeldung notwendig!
Nutzen Sie dazu folgenden Link:

Buchung möglich bis Samstag, 04.12
(solange noch Plätze verfügbar sind).
Beide Konzerte sind komplett AUSGEBUCHT!

  • Sie können bis zu drei Personen aus Ihrem Haushalt anmelden (bzw. Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht).
  • Sie können sich zwischen zwei Terminen entscheiden: 18-19 Uhr und 19:45-20:45 Uhr. Bitte kommen Sie unbedingt 30 Minuten vor Beginn des Konzerts zum Einlass!
  • Füllen Sie die Felder des Online-Anmeldebogens bitte vollständig aus und tragen Sie die Namen aller Besucher aus Ihrem Haushalt dort ein.
  • Wenn ihre Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

Hinweis zu den notwendigen Nachweisen

Bitte bringen Sie auch Ihren Ausweis mit, damit wir prüfen können, dass der Nachweis für Sie gilt. Danke!

GEIMPFT:
Nachweis:
CovPass-App, Corona-Warn-App oder Impfausweis.
Als vollständig geimpft gelten alle Personen erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Corona-Schutzimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

GENESEN:
Nachweis: Bescheinigung über einen PCR-Test, mit dem eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde (Genesenen-Nachweis).
Als Genesene gelten alle Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder die nach der zurückliegenden Infektion mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben.

Hinweise zur Teilnahme von Kindern unter 12 Jahren an 2G-Veranstaltungen finden Sie HIER.