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Gelungenes Gedenken: Musik am Rande des Lebens

Gelungenes Gedenken: Musik am Rande des Lebens

Wie erinnert man an die Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden? Wie gedenkt man der 6 Millionen Opfer?

Anlässlich des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar, der an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz erinnert, wurde am 04.Februar 2022 an unserer Schule eine besondere Antwort auf diese Frage gefunden.

Mit einem musikalischen Abend wurde – am Beispiel von Walter Joseph – ein Schicksal aus der Zeit der Judenverfolgung beleuchtet. Sein Enkel Dietmar Joseph hat sich intensiv mit der Geschichte seines Großvaters beschäftigt, der als Musiker einige Zeit im Ghetto Theresienstadt gelebt hat, bevor er nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurde.

Anschaulich und lebendig erzählte Dietmar Joseph vom Leben und Sterben in Theresienstadt. In diesem „Vorzeigelager“ der Nazis wurde auch ein Film gedreht, welcher über den wahren Charakter der Inhaftierungen hinwegtäuschen sollte.
 Hier waren viele Künstler:innen, vor allem Musiker:innen inhaftiert, die nach 12- stündiger Zwangsarbeit Opern und Konzerte auf die Bühne brachten und sich so der nationalsozialistischen Inhumanität entgegenstellten.
 Herr Joseph ergänzte seine Schilderungen über den Alltag in Theresienstadt mit Auszügen aus Ruth Klügers Roman „Weiter leben“. Hier verarbeitet die Autorin nicht nur ihre eigenen Erlebnisse in Theresienstadt, sondern reflektiert zudem, wie man mit der Erfahrung des Überlebens im Konzentrationslager Auschwitz überhaupt weiterleben kann.


Wesentlicher Teil des Abends war aber die Musik: Musik, die in Theresienstadt aufgeführt wurde, und auch solche, die von den Nationalsozialisten verboten worden war. Vor den ca. 50 Gästen spannte sich der Reigen von der klassischen Musik bis hin zum Klezmer und zum Swing. Beeindruckend waren die Arien der beiden Sängerinnen Marianne Bruhn (Sopran) und Brigitte Rickmann (Mezzosopran), die von Dietmar Joseph am Klavier begleitet wurden. Und als Marianne Bruhn Mahlers Lied „Mutter, ach Mutter, es hungert mich“ erklang, ging dies unter die Haut – die Not der Inhaftierten brauchte keine weiteren Worte.
 Doch gab es auch viel fröhliche, kraftvolle und dem Leben zugewandte Musik zu hören.

Bei einigen Stücken dieses großartigen Konzerts wirkten auch Schülerinnen und Schüler mit: Svenja, Kilian und Ksenia im Gesang, Mateusz am Schlagzeug und Danil am Saxophon – sie alle musizierten und sangen mit den Profis bei jiddischen Liedern. Und als dann auch noch das Publikum beim Wiegenlied „Tumbalalaika“ den Refrain mitsingen durfte und beim Abschlusslied „Mir lebn ejbig“ („Wir leben ewig“) rhythmisch klatschte, wurde jüdische Kultur erleb- und erfahrbar.

Am Ende bedankte sich Herr Colditz bei allen Aktiven für die musikalischen Beiträge, aber auch für diese besondere Form der Erinnerungskultur, bei welcher der Lebenden und der Toten gedacht werden konnte. Wir freuen uns, dass wir an dieser besonderen Veranstaltung teilhaben durften, bei der sich hochklassige Musik mit dem Gedenken an die Millionen Opfer nationalsozialistischer Herrschaft und Verfolgung verband.

A. Warlier

 

Musik am Rand des Lebens Gedenkveranstaltung (Freitag 04.02. um 18 Uhr)

GEDENKVERANSTALTUNG „Musik am Rand des Lebens“

Im Ghetto Theresienstadt gab es ein unvorstellbar reiches Kulturleben. Dort von den Nationalsozialisten inhaftierte jüdische Musiker von Weltrang begannen sofort nach ihrer Verhaftung mit Musik, Vorträgen, Theater und Kabarett. Die dafür notwendige zynische Erlaubnis der Nazis in diesem „Vorzeigelager“ sollte die Weltöffentlichkeit über die lebensbedrohlichen Zustände für die Gefangenen täuschen.

In der Turnhalle ermöglichte ein alter Flügel die Aufführung kompletter Opern. Es gab ein Konzertleben von höchster Qualität. Musik wurde komponiert und aufgeführt. Eine Kinderoper lenkte die Kinder von den furchtbaren Zuständen des Hungers und der Seuchen ab. Es gab Swingmusik im Kaffeehaus, Kabarett im Garnisonshof und drei Aufführungen des Requiems von Verdi, nach denen jeweils der gesamte Chor nach Auschwitz deportiert wurde.

Zusammen mit Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Allermöhe wollen zwei klassische Sängerinnen, ein Jazz-Bassist und ein Pianist Stücke spielen, die in Theresienstadt erklungen sind. Walter Joseph war dort inhaftiert bis zu seiner Deportation 1944. Seine beiden Enkel wollen uns davon erzählen.Da uns die Gesundheit aller Beteiligten sehr am Herzen liegt, gilt am Abend der Veranstaltung die 2G+-Regelung. Das bedeutet, dass alle Besucher GEIMPFT oder GENESEN sein müssen (mit entsprechendem Nachweis) UND einen tagesaktuellen Testnachweis benötigen (gilt nicht für alle Personen, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben). Zudem gilt während des gesamten Konzertes eine Maskenpflicht. Weitere Hinweise HIER.

Wenn Sie die Gedenkveranstaltung besuchen möchten, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Klicken Sie dazu bitte auf den folgenden Button:Beim Anzeigen des Inhaltes werden Daten an www.terminland.de übermittelt

  • Wir haben begrenzte Plätze. Melden Sie sich daher rechtzeitig an. Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 03. Februar!
  • Sie können bis zu drei Personen aus Ihrem Haushalt anmelden (bzw. Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht).
  • Füllen Sie die Felder des Anmeldebogens bitte vollständig aus und tragen Sie die Namen aller Besucher aus Ihrem Haushalt dort ein.
  • Wenn ihre Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
  • Bitte kommen Sie unbedingt 30 Minuten vor Beginn des Konzerts zum Einlass!

Kontrolle der Nachweise am Einlass:
Impf-Nachweis
und Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) sowie der tagesaktuelle Testnachweis werden am Einlass kontrolliert. (Hinweise zu den Nachweisen HIER). Ohne gültigen Nachweis KEIN EINLASS!

Schülerinnen und Schüler dürfen das Konzert ohne Nachweis besuchen, wenn ihr Schnelltest am Konzerttag negativ war oder sie geimpft oder genesen sind.


Hinweis zu den notwendigen Nachweisen

Bitte bringen Sie auch Ihren Ausweis mit, damit wir prüfen können, dass der Nachweis für Sie gilt. Danke!

GEIMPFT:
Nachweis:
CovPass-App, Corona-Warn-App oder Impfausweis.
Als vollständig geimpft gelten alle Personen erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Corona-Schutzimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

GENESEN:
Nachweis: Bescheinigung über einen PCR-Test, mit dem eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde (Genesenen-Nachweis).
Als Genesene gelten alle Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder die nach der zurückliegenden Infektion mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben.

TAGESAKTUELLER TESTNACHWEIS: (nicht notwendig, wenn bereits die dritte Imfpung nachgewiesen werden kann)
Zum Beispiel per kostenlosem Schnelltest, der bei einem Testzentrum gemacht wurde („Bürgertest“)z.B. im Testzentrum am Fleetplatz (9-21 Uhr geöffnet).

Hinweise zur Teilnahme von Kindern unter 12 Jahren an 2G-Veranstaltungen finden Sie HIER.